Therapiekonzept Krampfadern (Teil I)

Von | 9. Februar 2011

Behandlungsmöglichkeiten

Zu einer kompletten Heilung kommt es bei Krampfadern nicht, es bedarf einer gezielten Therapie. Venenleiden sollen frühzeitig erkannt werden und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Wer frühzeitig Prophylaxe betreibt hat gute Chancen, dass Auftreten von Krampfadern zu verhindern. Auch bei bestehender Varikose können die Symptome gelindert und der Krankheitsverlauf verbessert werden. Was nun die optimale Therapie für Ihr Krampfadernleiden ist hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Kleine Besenreiser am BeinKrampfadern Typ
  • Ausmass der Gefässveränderungen
  • Ort
  • Familiäre Vorbelastung
  • Weitere Risikofaktoren

Grundsätzlich stehen fünf Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Die Behandlung von Krampfadern sollte immer nach einem umfassenden Konzept geplant und durchgeführt werden.

Die Sklerosierung (auch Verödung)

Verödung von Krampfadern
Die Verödung von Krampfadern ist meist ambulant möglich

Bei der Sklerosierung handelt es sich um einen kleinen Eingriff zur Behebung von Besenreiser und Seitenastvarizen. Mit einer Spritze wird Verödungsmittel in das erkrankte Gefäss injeziert. Im Verlauf kommt es zu einer lokal begrenzten Entzündungsreaktion, die Vene wird dauerhaft verschlossen und vom Körper resorbiert. Gelegentlich kommt es zu einer Verhärtung und Farbveränderung. Die Sklerosierung kann schnell und ambulant durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist diese Therapieform gerade für ältere Menschen unkompliziert. Nach der Sklerosierung ist die Kompressionstherapie unerlässlich, um das Wiederauftreten zu verhindern. Kompressionsstrümpfe der Klasse II werden empfohlen. Diese können Sie bequem im Kompressionsstrümpfe Shop bestellen.

Kontraindikationen für die Verödung

Bei Bettlägrigkeit und eingeschränkter Mobilität sollte keine Sklerosierung durchgeführt werden. Bei prominenten Ödemen erfolgt zuerst die Abklärung und Therapie des Grundleidens. Bei der arteriellen Verschlusskrankheit oder anderen, schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen darf keine Verödung durchgeführt werden.