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Rezept für Kompressionsstrümpfe

Sie haben ein Rezept? Dann liefern wir die optimalen Strümpfe - garantiert!

Rezept für medizinische Kompressionsstrümpfe

Ein Rezept für Kompressionsstrümpfe wird ausgestellt, wenn der behandelnde Arzt eine Kompressionstherapie anordnet. Auf dem Rezept sind alle für den Therapieerfolg nötigen Daten festgehalten.

Daten auf einem Rezept

Auf ein Rezept gehören Name des Patienten und seine Diagnose, sowie Stempel und Unterschrift des Arztes. Weiter wird genau definiert, welcher Strumpf verordnet wird.

  • Strumpfausführung: Je nach Indikation können Wadenstrümpfe (AD), Schenkelstrümpfe (AG) oder Strumpfhosen (AT) verordnet werden.
    Für spezielle Indikationen gibt es weiter Schwangerschaftsstrümpfe (ATU), Halbschenkelstrümpfe (AF) und Schenkelstrümpfe mit Halterung (AGmH).
  • Kompressionsklasse: Medizinische Kompressionsstrümpfe werden in vier Klassen geteilt. Je nach Schweregrad der Erkrankung wird die entsprechende Klasse gewählt.
  • Haftrand: Wadenstrümpfe und Schenkelstrümpfe können bei Bearf mit einem Haftrand verordnet werden.
  • Anzahl: Gibt die Menge an ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen an. Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz zwei Paar pro Jahr vergütet werden.

Anhand dieser Angaben ist der zu wählende Strumpf genau definiert. Die Wahl von Marke und Farbe, sowie allfälligen Hafträndern ist Ihnen frei Überlassen.


Rückvergütung durch Krankenkasse

Die Behandlung mit Kompressionsstrümpfen gehört zur Grundversorgung (KVG). Alle Schweizerischen Krankenkassen übernehmen die Kosten für zwei Paar medizinische Kompressionsstrümpfe der Klasse II und höher bei Vorliegen eines Arztrezepts. Die Anzahl bezieht sich jeweils auf ein Jahr (365 Tage).

Wie hoch ist die Rückvergütung?

In der Regel übernehmen die Krankenkassen den auf der MiGel (Mittel- und Gegenständeliste) aufgeführten Betrag.

Wie vorgehen?
  • Finden Sie bei kompressionsstruempfe.ch die Strümpfe, welche den Daten auf dem Rezept entsprechen und kaufen Sie die gewünschte Menge.
  • Nach dem Kauf erhalten Sie eine Kaufquittung, welche als Nachweis für die Krankenkassen dient.
  • Kopieren Sie die Quittung/Rechnung, sowie das Rezept und senden Sie die Dokumente an Ihre Krankenkasse.
  • Sie erhalten eine Rückvergütung gem. Schweizerischem KVG.

Spezielle Bestimmungen

Schwangerschaftsstrümpfe ohne Franchise

Kompressionsstrümpfe für Schwangere werden neu von allen Krankenkassen übernommen, auch wenn die Franchise noch nicht aufgebraucht ist. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Arzt muss die Mutterschaft auf dem Rezept vermerken.
  • Sie müssen sich zwischen der 13.Schwangerschaftswoche und 8 Wochen nach der Geburt befinden.
Anziehhilfen

Anziehhilfen werden ebenfalls von der Grundversicherung gedeckt.

Ulcus cruris Sets

Zur Behandlung des offenen Beins (Ulcus cruris venosum) gibt es spezielle Strumpfsets mit zwei Unterstrümpfen und einem Überstrumpf. Die Krankenkasse vergütet bei vorlegen eines Rezepts jährlich ein Set pro Bein zusätzlich zu 2 Paar Kompressionsstrümpfen.

 

Falls Sie Ihre Kaufquittung nicht ausdrucken oder herunterladen können, nehmen Sie bitte Konakt mit uns auf. Gerne senden wir Ihnen die nötigen Dokumente zu.

Für Ärzte: Rezeptblock bestellen

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten von CSS, Helsana, Swica, Concordia, Visana, Assura, KPT usw.